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INFORMATIONEN
Bekannte Probleme und ihre Lösungen
Müllablagerungen in den Häusern/Höfen:
Bitte geben Sie Sperrmüll
und dergleichen auf den Mistplätzen ab.
Wir alle bezahlen mit unseren
Steuern diesen Service - die Entsorgung ist
kostenlos.
Wartungsarbeiten
Bitte warten Sie Thermen und Gasheizungen jährlich!
Das dient der eigenen Sicherheit,
spart Gas und ermöglicht länger ohne
Reparatur auszukommen.
(Wenn Sie Mieter sind,
ist dies gesetzlich und vertraglich auch verpflichtend
vorgeschrieben)

Warten Sie auch Dichtungen
(Wanne, Duschen), ansonsten kommt es
unweigerlich zu Wassereinbrüchen
in andere Wohnungen.
(Sobald die Dichtung brüchig
oder verfärbt ist, kann es zu Undichtheiten
kommen.)
Wasseranschlüsse
Schließen Sie Waschmaschine und Geschirrspülmaschine nur mit
Sicherheitsschlauch an,
damit auch hier Überschwemmungen verhindert
werden.
Schäden am Objekt
Sollte ein Schaden in der Wohnung oder am Haus auftreten, ist dies
umgehend der Hauverwaltung
zu melden. (gemäß MRG/WEG)
Lieber ein Anruf zuviel
als zu wenig! Tel:01/5132601
Versicherte Schäden, Folgeschäden und
einzureichende
Versicherungsschäden
(Um
Informationen zu diesem Punkt zu erhalten, klicken Sie auf die Überschrift.)
Ablagerungen
Ablagerungen auf Fluchtwegen (Gängen, Stiegenhäusern) sind gesetzlich
verboten.
Zahlungen
- Zahlschein: umständlich.
- Einziehungsauftrag: Einmalige
Kosten bei Neuerrichtung, sehr praktisch.
- Dauerauftrag: ist nicht
zu empfehlen, da 1-2x im Jahr Änderungen der
Vorschreibungen
eine kostenpflichtige Änderung bei der Bank notwendig
machen.
Hausreinigung und Schneeräumung
Sollte
es eine Verschmutzung geben, oder nicht zeitgerecht gereinigt werden,
so kontaktieren Sie  bitte
entweder den Gebietsbetreuer der Liegenschaft (hängt im Haus aus) oder
geben Sie uns das  Problem
bekannt, damit wir die Reinigung urgieren können. Achtung:Die Firmen für
die Haus- und  Schneereinigung
sind nicht immer ident. (Die Schneereinigungsfirmen sind durch die angebrachten
 Schilder
an der Aussenfassade der Häuser ersichtlich.)
Einbau
von Heizanlagen
Hierfür
benötigen Sie
 1.)
Thermenbefund (Installateur)
 2.)
Kaminbefund (Rauchfangkehrer)
 3.)
Die Abnahme (Überprüfung) durch die Wien Energie
 4.)
Sollte der Rauchfang zu schleifen sein, so wird dies vom Hauseigentümer
bzw. der

Wohnungseigentümergemeinschaft bezahlt
Eigentümerwechsel
(Wohnungseigentum)
 1.)
Erfahrungsgemäß geht die Verbücherung in vielen Fällen nicht so rasch,
wie sich das Verkäufer und
Käufer wünschen würden.
 2.)
Wir ersuchen den Vertragserrichter nach Eintragung im Grundbuch ein Fax
mit dieser Info an uns
zu schicken. Dann wird die Vorschreibung umgehend umgestellt.
 3.)
In der Übergangszeit bis zur Verbücherung des neuen Eigentümers erhält
der bisherige Eigentümer
weiter die Vorschreibungen. Diese sollten in Kopie an den Käufer weitergeleiten
werden und zwar
ab dem Stichtagstermin, der im Kaufvertrag vereinbart wurde.
Mieterwechsel
 1.)
Strom/Gas/Fernwärme sind umgehend umzumelden.
 2.)
Der Meldezettel ist bei Vertragsunterfertigung gegenzuzeichnen. Ansonsten
bitte per Post an
die Hausverwaltung
schicken. (Frankiertes Rückkuvert beilegen!) Meldezettel werden nur
den im Mietvertrag
angeführten Personen gegengezeichnet.
Für Familienangehörige
oder Kinder sind die Meldezettel vom Unterkunftgeber zu unterzeichnen.
3.) Telefon/Telekabel/Sat/Internet sind, wenn
vorhanden, umzumelden/anzumelden
 4.)
Schließen Sie beim Verlassen der Wohnung unbedingt alle Fenster, um Wasserschäden
insbesondere an
Parketten zu vermeiden.
Lärmbelästigung
durch andere Bewohner
 1.)
Kurz gesagt: Ab 22 Uhr ist Nachtruhe!!
 2.)
Sollte es öfter zu übermäßigem Lärm kommen, empfehlen wir mit dem Verursacher
zu
sprechen, ansonsten
hilft nur die Anzeige durch den gestörten Eigentümer/Mieter bei der
Polizei.
 3.)
Spätestens nach 2 Anzeigen war Ruhe.

Gerüche
 1.)
Bei Gasgeruch sofort die Gaswerke / Wien Energie für eine Begehung der
Wohnung
kontaktieren und die
Hausverwaltung informieren. Gashahn schließen, offenes Feuer vermeiden
sowie lüften!
 2.)
Bei Rauchgeruch (Kamin) bitte den Rauchfangkehrer (Durch Aushang ersichtlich)
für eine
Begehung der Wohnung
kontaktieren und die Hausverwaltung informieren.
Meldezettel
(Betrifft nur Mieter)

Wir ersuchen Sie den ausgefüllten Meldezettel an uns per Post zu senden
und ein frankiertes

Rückkuvert beizulegen. Die Hausverwaltung
kann nur Meldezettel für die Personen, die im

Mietvertrag aufscheinen,
unterfertigen.
Mietzinsbeihilfe (Betrifft nur Mieter)

Wir ersuchen Sie das ausgefüllte Beitragsformular per Post ans uns zu
senden und ein frankiertes

Rückkuvert beizulegen.
Kündigung von Mietverhältnissen

Eine Kündigung ist ausschließlich schriftlich
per Brief, gerichtlich oder

nach Rücksprache mit uns per
Fax möglich.

Die Fristen entnehmen Sie Ihrem Mietvertrag.
Sollte keine Kündigungsfrist vereinbart worden sein,

so beträgt diese 1 Monat. (Laut Gesetz)
Thermenwartung und Abgastest

Bitte vergessen Sie nicht jedes
Jahr die Therme zu warten.

Die Rechnung ist als Nachweis aufzubewahren.

Auch der alle 2 Jahre notwendige Abgastest
ist zu beauftragen. Sonst droht eine Verwaltungsstrafe.
Thermenreparatur (Mieter)

Sollte
eine Reparatur notwendig sein, so ersuchen wir um sofortige Kontaktaufnahme.

(Teilen
Sie uns Name und Fabrikationsnummer am besten per Mail oder Fax mit.)
Schlüsselnachbestellung
 Hierfür
benötigen Sie eine Bestätigung von uns.
 Haustorschlüssel
sind meist aus Sicherheitsgründen gesperrte Schlüssel.
 Bestätigungen
werden per Fax übermittelt. Entsprechende Anfragen bitte per Mail/Fax
übermitteln.
Wasserverbrauch
 Bitte
kontrollieren Sie Wasserhähne und die WC-Spülung auf Undichtheiten.
 Durch
leichtes Tropfen oder gar Rinnen, steigt der Wasserverbrauch enorm an!
 Diese
Kosten sind unnötig und Wasser ist eine sehr wertvolle Resource.
Zahlungsfristen
 Mieter
 Die
Mietzinszahlungen sind bis 5. des Monats zu entrichten. Genaues entnehmen
Sie bitte Ihrem
 Mietvertrag
bzw. Ihrer Vorschreibung. Bei 3 offenen Mieten sind wir beauftragt diese
in jedem Fall
 einzuklagen.
Sorgen Sie daher, dass es nicht so weit kommt. Mieter die ständig 1 oder
gar 2
 Monatsmieten
im Rückstand sind, müssen ebenfalls damit rechnen geklagt zu werden.
 Bei
mehreren Tops oder wiederholten Rückständen kann die Klage vorzeitig erfolgen.
 Unser
TIPP: Erteilen Sie einen Abbuchungsauftrag !
 Wohnungseigentümer
 Die
Wohnungeigentumsbeiträge sind bis 10. des Monats zu bezahlen. Nach Ablauf
von 6 Monaten
 oder
bei Vorschreibungen, die schon 6 Monate zurückliegen und noch offen sind
 (Achtung
Widmung), ist die Hausverwaltung gesetzlich verpflichtet diese einzuklagen.
 Bei
mehreren Tops oder wiederholten Rückständen kann die Klage auch vor Ablauf
der 6 Monatsfrist
 erfolgen.
 Unser
TIPP: Erteilen Sie einen Abbuchungsauftrag !
Zahlungsfristen

Sollten Probleme mit der Anlage auftreten, kann ein Elektriker auch selbstständig
- jedoch nach

Absprache mit uns - gerufen werden. (Eigentümer/Mieter)
Die Kosten für die Beseitigung von

Schäden an der Hausanlage werden vom Hauseigentümer
bzw. der Wohnungseigentümer-

gemeinschaft getragen. Den Austausch einer
defekten Innenstelle (Hörer) hat der jeweilige Nutzer

(WE/Mieter) zu bezahlen.
Rinnenreinigung und Abläufe
 In
letzter Zeit haben sich die starken Stürme in Verbindung mit massiven
Regenfällen gehäuft.
 Aus
diesem Anlass haben wir in exponierten Häusern (viele Bäume in der Nähe)
laufende
 Reinigungen
für die Rinnen bestellt. (meist 2x jährlich) Die Erfahrung hat aber gezeigt,
dass auch
 eine
Reinigung 4x im Jahr Wassereintritte und Schäden nicht wirklich vermeiden
kann.
 Bei
sehr starken Regen, laufen Rinnen einfach über, da sie die Wassermengen
nicht mehr fassen
 können.
(Hagel, bzw. Zusammenschieben des frischen Laubes können auch zu kurzfristigen
 Verstopfungen
führen.) Bitte reinigen Sie Rinnen/Abläufe im Terrassenbereich / vor den
Fenstern,
 ansonsten
es zu Überschwemmungen kommen kann. Solle Ihnen eine Reinigung nicht möglich
sein,
 informieren
Sie uns bitte und wir schicken Ihnen einen Dachdecker.
Rigole/Abläufe
 Unsere
Reinigungsfirmen sind angewiesen diese laufend zu reinigen. Sollte dies
nicht passieren,
 oder
eine akute Verlegung vorhanden sein, informieren Sie uns bitte.
 Bei
starken Regen bzw. Sturm ist
eine kurzfristige Verstopfung von Rinnen durch Laub/Äste
 möglich.
Sollte es möglich sein, entfernen
Sie diese umgehend.
Terrassen
 Bitte
halten Sie die Terrasse von Unkraut frei (kann die Isolierung zerstören)
und sorgen Sie dafür
 das
Rinnen und Abläufe von Verschmutzungen (Erde, Laub, Eis etc.) frei sind.
Sollte der Zutritt zu
 gefährlich
sein, informieren Sie bitte uns, wir schicken einen Dachdecker, der die
Reinigung
 vornimmt.
Große Mengen von Schnee sollten von Terrassen abgeschaufelt werden, bevor
dieser
 abtaut.
Gegensprechanlagen
 Schäden
an der Hausanlage bezahlt die WE-Gemeinschaft/Der Hauseigentümer. Sollte
der Hörer
 (Innenstelle)
defekt sein, so sind diese Kosten vom Wohnungseigentümer/Mieter zu tragen.
Verstopfungen/Verlegungen von Abläufen (Bad, Küche,
WC)

Sollte
eine Reinigung nicht mittels einfacher Mittel (Chemisch, Besen) möglich
sein,

ersuchen wir die Firma Rohrmax unter Tel.: 330 4000 zu rufen.

Wir erhalten dann einen schriftlichen Bericht über die Ursache und Lage
der Verlegung

(Verschmutzung). Wenn die Verlegung im Wohnungsverband entstanden ist,
müsste die Kosten

der
WE/Mieter übernehmen. Sollte der Strang des Hauses verlegt sein, werden
die Kosten von der

Wohnungseigentümergemeinschaft / Hausinhabung übernommen. Rechnungen sollten
immer auf

die Wohnungseigentümergemeinschaft / Hausinhabung ausgestellt werden,
damit diese bei der

Versicherung geltend gemacht werden können.

WC Nutzung: Das WC ist kein Mistkübel ! Außer Klopapier darf nichts ins
Wc geworfen werden!

Verstopfungen treten sehr rasch auf !
Liftausfall

Sollte die Aufzugsanlage ausfallen, so ersuchen wir um Meldung direkt
an uns.

Jeder Schaden wird umgehend an die zuständige Liftfirma weitergeleitet.

Üblicherweise wird der Schaden am gleichen Tag behoben.

Seien Sie aber nicht ungehalten, wenn bis zum Eintreffen eines Ersatzsteiles,

der Lift vorübergehend für einige Tage nicht benützt werden kann.
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